Der Vermieter stellt dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Dauer zur Verfügung.
Der Mietbetrag ist vor Beginn der Mietdauer vollständig zu bezahlen.
Das vermietete Material bleibt während der gesamten Mietdauer Eigentum des Vermieters.
Der Mietgegenstand darf ausschliesslich vom Mieter benutzt werden.
Eine Weitergabe oder Untermiete ist untersagt.
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand sorgfältig zu behandeln.
Schäden am Material während der Mietdauer sind vollumfänglich zu ersetzen
Der Barcode darf nicht entfernt werden
→ Fehlender Barcode: CHF 10.– pro Stück
Bei Diebstahl haftet der Mieter für den entstandenen Schaden
→ Kein Anspruch auf kostenlosen Ersatz
Bei Diebstahl oder Beschädigung durch Dritte ist der Vermieter unverzüglich zu informieren.
Der Mietgegenstand ist innerhalb der vereinbarten Mietdauer und während der Öffnungszeiten zurückzugeben.
Frühzeitige Rückgabe begründet keinen Anspruch auf Rückerstattung
Bei verspäteter Rückgabe:
Verrechnung der zusätzlichen Mietdauer gemäss Tarif
Allfällige Mahnspesen
Haftung für weitere entstandene Schäden
Der Mietgegenstand ist in ordnungsgemässem Zustand zurückzugeben.
Stark verschmutztes Material → Reinigungskosten möglich
Grob beschädigtes Material → Service- oder Reparaturkosten werden verrechnet
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personen- oder Sachschäden, die während der Nutzung des Mietmaterials entstehen.
Das Mietcenter der Skischule Giswil-Mörlialp lehnt jegliche Haftung für Unfälle ab.
Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung wird ausdrücklich empfohlen.
Annullierungen werden wie folgt vom Buchungswert verrechnet:
15–10 Tage vor Mietbeginn: 30 %
9–5 Tage vor Mietbeginn: 60 %
4–0 Tage vor Mietbeginn: 100 %
Bei Rückerstattungen wird eine Transaktionsgebühr von 3 % des Bruttobetrags in Abzug
gebracht.
Das Vertragsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
Gerichtsstand ist Giswil (OW).
Giswil, Dezember 2025